Was passiert mit der SCHUFA?

Mit Erteilung der Restschuldbefreiung wird ein Erledigungsvermerk in der SCHUFA eingetragen und die Erteilung der Restschuldbefreiung vermerkt. Nach derzeitiger Praxis der SCHUFA erfolgt dann die endgültige Löschung erst 3 Jahre später. Das OLG Schleswig hat nun entschieden, dass die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger als sie im Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlicht sind, verwertet werden dürfen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2. Juli 2021, Az. 17 U 15/21, Revision ist zugelassen). Dies würde bedeuten die SCHUFA müsste nach 6 Monaten löschen. Es bleibt abzuwarten, wie der BGH die Rechtslage beurteilt.