Finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Insolvenzrecht:

Wann liegt ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren vor?

Vereinfacht gesagt:

Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, d.h. er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen,
oder
der Schuldner zahlungsunfähig zu werden droht, d.h. er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen,
oder
bei Überschuldung einer juristischen Person (z.B. GmbH), d.h. das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Was kann ich tun, wenn ich meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann?

Man kann im Falle einer Privat-/Verbraucherinsolvenz nicht einfach einer Antrag beim Insolvenzgericht stellen, sondern muss zuvor durch eine geeignete Person oder Stelle eine außergerichtliche Schuldenbereinigung auf Grundlage eines Plans mit seinen Gläubigern versuchen.

Im Falle einer Regel-/Unternehmerinsolvenz ist dieser Versuch entbehrlich, es kann sofort ein Insolvenzverfahren beantragt werden.

Wer ist eine geeignete Person oder Stelle für die außergerichtliche Schuldenbereinigung?

Insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Schuldnerberatungen.

Welches Insolvenzverfahren ist für mich das Richtige?

Wenn Sie nicht ehemalig selbständig waren, ist immer das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen.

Wenn Sie derzeit selbständig sind, ist immer das Regelinsolvenzverfahren durchzuführen.

Wenn Sie ehemals selbständig waren und Schulden aus Arbeitsverhältnissen (auch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer) und/oder mehr als 19 Gläubiger haben, dann gilt für Sie das Regelinsolvenzverfahren ansonsten das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens bis zur Stellung des Insolvenzantrags, kann ich staatliche Hilfe erlangen?

Im Falle eines Verbraucherinsolvenzverfahrens besteht die Möglichkeit bei Bedürftigkeit (z.B. ALG-II Empfänger) für die außergerichtliche Schuldenbereinigung über einen vom zuständigen Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfeschein abzurechnen.
In diesem Fall kommen für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren keine weiteren Kosten bei uns auf Sie zu.

Sollte keine Bedürftigkeit vorliegen oder ein Regelinsolvenzverfahren durchzuführen sein, wird nach Aufwand pro Stunde bzw. nach einer Pauschalvereinbarung abgerechnet

Erhalte ich in jedem Fall die Restschuldbefreiung?

Jeder der einen Antrag auf Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht stellt und „redlich“ ist.
Redlich ist, wer seinen Obliegenheiten und Pflichten im Verfahren nachkommt.
Tut der Schuldner dies nicht droht auf Antragstellung eines Gläubigers oder Insolvenzverwalters die Versagung der Restschuldbefreiung

Wie viel Gehalt bleibt mir und meiner Familie monatlich zum Leben?

Dem Antrag auf Restschuldbefreiung ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt ( § 287 Abs. 2 InsO).
Die Höhe bestimmt sich demnach gemäß den Regelungen zur Lohn-/Gehaltspfändung.

hier: Lohnpfändungsrechner

Was ist, wenn ich arbeitslos bin?

Wesentliche Verpflichtung des Schuldners ist es ab Insolvenzeröffnung eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen.
D.h. Bewerbungsunterlagen sind auf jeden Fall aufzuheben!

Wie lange dauert das gerichtliche Insolvenzverfahren?

Von der Insolvenzeröffnung bis zur Restschuldbefreiung sieht das neue Gesetz eine Laufzeit von nur noch 3 Jahren vor.

 

Kann ich auch noch schneller schuldenfrei sein?

Mit Hilfe eines Insolvenzplanverfahrens kann die Laufzeit des Insolvenzverfahrens erheblich verkürzt werden.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Was passiert mit der SCHUFA?

Mit Erteilung der Restschuldbefreiung wird ein Erledigungsvermerk in der SCHUFA eingetragen und die Erteilung der Restschuldbefreiung vermerkt. Nach derzeitiger Praxis der SCHUFA erfolgt dann die endgültige Löschung erst 3 Jahre später. Das OLG Schleswig hat nun entschieden, dass die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger als sie im Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlicht sind, verwertet werden dürfen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2. Juli 2021, Az. 17 U 15/21, Revision ist zugelassen). Dies würde bedeuten die SCHUFA müsste nach 6 Monaten löschen. Es bleibt abzuwarten, wie der BGH die Rechtslage beurteilt.

Kann ich in der Insolvenz selbstständig sein?

Ja! Mehr über die Einzelheiten können Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch erfahren.

Ich hatte bereits eine Insolvenz, kann ich eine weitere beantragen?

Dies kommt darauf an. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Insolvenzverfahrens bestehen Sperrzeiten für ein neues Verfahren von in der Regel 3 Jahren. Aber auch längere Sperrfristen können bestehen.
Wir überprüfen gerne alle Möglichkeiten für Sie.