Jeder, der einen Antrag auf Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht stellt und „redlich“ ist.
Redlich ist, wer seinen Obliegenheiten und Pflichten im Verfahren nachkommt.
Tut der Schuldner dies nicht, droht auf Antragstellung eines Gläubigers oder Insolvenzverwalters die Versagung der Restschuldbefreiung