Man kann im Falle einer Privat-/Verbraucherinsolvenz nicht einfach einer Antrag beim Insolvenzgericht stellen, sondern muss zuvor durch eine geeignete Person oder Stelle eine außergerichtliche Schuldenbereinigung auf Grundlage eines Plans mit seinen Gläubigern versuchen.
Im Falle einer Regel-/Unternehmerinsolvenz ist dieser Versuch entbehrlich, es kann sofort ein Insolvenzverfahren beantragt werden.