Ich hatte bereits eine Insolvenz, kann ich eine weitere beantragen?

Dies kommt darauf an. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Insolvenzverfahrens bestehen Sperrzeiten für ein neues Verfahren von in der Regel 3 Jahren. Aber auch längere Sperrfristen können bestehen.
Wir überprüfen gerne alle Möglichkeiten für Sie.