Ich hatte bereits eine Insolvenz, kann ich eine weitere beantragen?
Ich hatte bereits eine Insolvenz, kann ich eine weitere beantragen?
Dies kommt darauf an. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Insolvenzverfahrens bestehen Sperrzeiten für ein neues Verfahren von in der Regel 3 Jahren. Aber auch längere Sperrfristen können bestehen.
Wir überprüfen gerne alle Möglichkeiten für Sie.