Welches Insolvenzverfahren ist für mich das Richtige?

Wenn Sie nicht ehemalig selbständig waren, ist immer das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen.

Wenn Sie derzeit selbständig sind, ist immer das Regelinsolvenzverfahren durchzuführen.

Wenn Sie ehemals selbständig waren und Schulden aus Arbeitsverhältnissen (auch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer) und/oder mehr als 19 Gläubiger haben, dann gilt für Sie das Regelinsolvenzverfahren ansonsten das Verbraucherinsolvenzverfahren.